79724 • Zum Einpressen
• Für Leisten- und Hakenaufhängung
• Bei Hakenaufhängung gegen seitliches Abrutschen gesichert
• Belastbarkeit 35 kg / Stück gemäß EN 15939 im Prüfgestell A (ein Paar SAH pro Korpus, Anbauten ohne eigene Aufhängung, z. B. Abschlussregal, sind nicht zulässig)
• 3-dimensionale Ausrichtung: Höhe ± 7 mm / Tiefe max. 15 mm / seitlich bei Hakenaufhängung ± 3 mm / seitlich bei Schienenaufhängung ± 7 mm
• Rückwandversprung (bis Vorderkante Rückwand) min. 16 mm
• Aushebehöhe 7,5 mm
• Einsetzbar mit Aufhängeschiene Typ A, Typ B und Typ L
• Stahl verzinkt / Kunststoff weiß
Hinweise für die Belastbarkeit von Schrankaufhängern und Zubehör
Bei Schrankaufhängern und Zubehör sind in Bezug auf die Belastbarkeit folgende Grundsätze zu beachten:
• Sowohl die Möbelkonstruktion als auch die Material- und Fertigungsqualität des Möbels entziehen sich unserem Einfluß.
• Ebenso haben wir auf die der Wandmaterialien keinen Einfluß.
• Die von uns angebotenen Aufhängehaken in Verbindung mit Dübeln sind für den Einsatz in Vollziegeln,Kalksandvollsteinen,Beton oder Klinkersteinen vorgesehen. In das volle Steinmaterial ist eine Bohrung mit Durchmesser 8 mm einzubringen, in die der Kunststoffdübel bündig eingeschlagen wird. Die minimale Hakeneinschraubtiefe entspricht der Hakenlänge minus 10 mm.
• Zur Befestigung an anderen Wandmaterialien sind die jeweils handelsüblichen Spezialbefestigungselemente einzusetzen.
• Dübel und Schrauben müssen aufeinander abgestimmt sein. Dübelschrauben dürfen nicht durch normale Spanplattenschrauben ersetzt werden.
• Befestigung von Aufhängeschienen:
- mit 2 Spezialschrauben Ø 5,5 x 50 mm im Bereich jedes Schrankaufhängers
- ab einer Korpusbreite von 900 mm ist eine zusätzliche Spezialschraube Ø 5,5 x 50 mm mittig hinter jedem Korpus zu setzen (Typ A, Typ B und Typ H).
• Anbauten wie Abschlußregale sind ohne separate Schrankaufhängung nicht zulässig.
• Es liegt in der Verantwortung des Möbelbauers / Händlers sicherzustellen, dass die in Verkehr gebrachten Möbel die Anforderungen der EN 14749 einhalten.